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Vorstellung

Wir sind die Flink-Akademie.

Schön, dass du zu uns gefunden hast. Wir sind ein junges Unternehmen, das bald professionelle NiSV Kurse anbieten wird. Noch sind wir auf dem Weg dahin, eine anerkannte Schule zu werden. Besuch uns gerne ab September nochmal, dann gibt es schon etwas mehr zu sehen. Hier ist noch ein kleiner Vorgeschmack auf das, was dich erwartet:

Wir haben professionelle NiSV Kurse ganz wie sie dir gefallen. Wir versuchen, so viel Stoff wie möglich online anzubieten. Damit sparst du Zeit und Geld für die Fahrt und den Aufenthalt. Denn sein wir mal ehrlich: Du möchtest das alles bestimmt so schnell wie möglich abhaken. Das verstehen wir und das haben wir auch zum Ziel gemacht. 

Wir wollen Bildung ins 21. Jahrhundert bringen. Trockenes Auswendiglernen und Frontalunterricht sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Deshalb versuchen wir, mehr Innovationskraft in unsere Bildung zu bringen. Damit gestalten wir die ganze Erfahrung so angenehm wie möglich für dich. Wir haben die NiSV-Inhalte in unserer Quiz App, Memoryspielen und vielen anderen Spielen aufbereitet, damit dir beim Lernen nicht langweilig wird.

Außerdem versuchen wir, die ganze Erfahrung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu haben wir haben die NiSV-Inhalte in Spielen aufbereitet. Mit Quiz App, Memoryspielen und vielem mehr, damit dir beim Lernen nicht langweilig wird.

Hast du Fragen zur NiSV? Dann schau mal hier:

Bis wann brauche ich einen Fachkundenachweis?

Die NiSV wurde am 31. Dezember 2020 beschlossen. Seit dem Inkrafttreten der NiSV dürfen einige bestimmte Anwendungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden.

Die Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde ist nur ein Teil der NiSV. Es wurde beschlossen, dass dieser Teil der NiSV erst zum 31. Dezember 2022 in Kraft tritt. Damit hast du jetzt noch die Möglichkeit, die Fortbildungsmaßnahmen rechtzeitig zu absolvieren.

 

Welche Anwendungen fallen unter die NiSV?

Grundlegend betrifft die NiSV Geräte die mit Lasern, intensiven Lichtquellen, Magnetfeldern, Gleichstrom und Ultraschall arbeiten und Hoch- und Niederfrequenzgeräte. Außerdem betrifft die NiSV nur nichtmedizinische Anwendungen am Menschen.

Hier ist eine Übersicht zu den einigen gewerblichen Anwendungsbereichen, welche die NiSV abdeckt:

  • Laser und intensive Lichtquellen – etwa die Anwendungen zur Haarentfernung und Tattooentfernung
  • die Stimulation von Nerven und Muskeln mit Gleichstrom und elektromagnetischen Feldern – vor allem bei Muskelstimulation in Fitnessstudios relevant
  • Ultraschallanwendungen – zum Beispiel das „Ultraschall-Babykino“ oder Anwendungen zur Fettreduktion
  • Anwendungen mit Hochfrequenzgeräten, etwa zur Fettreduktion oder zur Faltenglättung
  • Anwendungen mit Magnetresonanztomographen – zum Beispiel bei nichtmedizinischen Gehirnuntersuchungen
  • die Stimulation des zentralen Nervensystems – etwa die Stimulation des Hirns zur Steigerung der Leistung

 

Ich weiß nicht, ob mein Gerät unter die NiSV fällt. Was mache ich jetzt?

Oftmals reicht es schon aus, einen Blick in die Bedienungsanleitung zu werfen und zu schauen, ob das Gerät mit Lasern, Ultraschall oder mit anderen unter der NiSV abgedeckten Techniken arbeitet arbeitet. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir aber direkt beim Hersteller nachzufragen.

Kombigeräte sind nochmal ein spezieller Fall. Um alle Funktionen von Kombigeräten nutzen zu dürfen, musst du für alle Unterfunktionen einen Fachkundenachweis haben. Ansonsten kannst du nur die Funktion nutzen, für die du auch die Fachkunde nachweisen kannst.

Wie bekomme ich meinen Fachkundenachweis?

Um deinen Fachkundenachweis zu bekommen, musst du zuerst an einer NiSV-Schulung teilnehmen. Dabei gibt es verschiedene Module für verschiedene Geräte. Die Namen der Module sind leicht verständlich. Du solltest deinen Fachbereich also schnell finden. Nachdem du die NiSV-Schulung abgeschlossen hast, gibt es eine Abschlussprüfung. Mit ihr erhältst du den Fachkundenachweis.

Wenn du mindestens fünf Jahre im Kosmetikgewerbe arbeitest, kannst du das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ überspringen.

Welche Anwendungen darf ich gar nicht mehr durchführen?

Die NiSV unterscheidet zwischen Geräten und deren Anwendungen. Das Benutzen von bestimmten Geräten wird von der NiSV nicht eingeschränkt. Die NiSV greift nur bei bestimmten Anwendungen dieser Geräte.

Hier sind die Anwendungen, die in Zukunft nur noch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden dürfen:

  • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
  • Behandlung von Gefäßveränderungen und medizinischen Hauterkrankungen
  • Behandlung von Abweichungen in der Hautpigmentation (zum Beispiel Nevi)
  • Laseranwendungen zur Ablation von Hautschichten oder Hautanhängen
  • Anwendungen, bei denen die Schutzfunktion der äußeren Hautschicht verletzt wird
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, welche auch andere Organe neben der Haut betreffen, wie etwa die Fettgewebereduktion.

Was bedeutet die Einführung der NiSV für mich und meinen Beruf?

Die NiSV spielt dann eine Rolle, wenn du mit Lasern oder intensiven Lichtquellen auf der Haut von Menschen arbeitest. Wenn das der Fall ist, musst du Kurse abschließen, die zu den Geräten passen, die du benutzt. Wenn du so einen Kurs mit einer Prüfung absolvierst, wird dir bescheinigt, dass du gemäß der NiSV für die Anwendung dieser Geräte qualifiziert bist.

Medizinische Anwendungen, die von Ärzten durchgeführt werden sind von diesen NiSV-Regelungen ausgenommen.

Ich arbeite mit elektromagnetischen Feldern zur Muskelstimulation. Was bedeutet die NiSV für mich?

Durch die NiSV dürfen diese Anwendungen nur noch von Personen mit dem Fachkundenachweis vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings noch genug Zeit, um den entsprechenden Fachkundenachweis zu erbringen. Die jeweiligen NiSV-Regelungen gelten ab dem 31.12.2022.

Ich habe gehört, dass man NiSV-Kurse zur Aktualisierung machen muss. Wann muss ich diese Kurse abschließen?

Grundlegend wird alle fünf Jahre ein Kursabschluss zur Aktualisierung deines Wissens verlangt. Diese Frage ist vor allem relevant, wenn du durch Berufserfahrungen oder eine Ausbildung den Kurs “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” übersprungen hast.

Wenn du zum Überspringen zum Beispiel ein Ausbildungszeugnis genutzt hast, ist es wichtig, wann das Zeugnis ausgestellt wurde: Wenn es vor dem 05.12.2021 ausgestellt wurde, dann beginnt der Zeitraum am 05.12.2021. Wenn das Zeugnis nach dem 05.12.2021 ausgestellt wurde, beginnt der Zeitraum am Datum der Ausstellung.

Bei spezielleren Fragen wende dich gerne an uns oder wie [hier] beschrieben an deine zuständige Behörde.

Ich habe eine Meisterausbildung im Kosmetikbereich. Muss ich trotzdem die Kurse zur Aktualisierung absolvieren?

Die kurze Antwort lautet “ja”. Die Regelungen der NiSV haben den nutzen, dass dein Wissen immer auf dem aktuellen Stand der Forschung ist. Wenn neue Erkenntnisse über NiSV-relevante Anwendungen gewonnen werden, die zum Beispiel auf neue Risiken für deine Kunden schließen lassen, ist es wichtig, dass du diese in deinen Anwendungen berücksichtigst.

Wichtig: Das gilt auch, wenn du den Kurs “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” überspringen durftest.

Ich bin Laserschutzbeauftragter. Muss ich trotzdem NiSV-Kurse abschließen?

Ja. Die NiSV ist von der Gesetzesgrundlage für Laserschutzkurse unabhängig. Grob gesagt werden bei Laserschutzkursen Inhalte vermittelt, die mit Arbeitsschutz zu tun haben. Da es bei den NiSV-Kursen zusätzlich um eine Vielzahl anderer Themen geht, musst du trotzdem deinen Fachkundenachweis erwerben.

Darf ich künftig mit meiner Fachkunde noch das “Babyfernsehen” durchführen?

Nein. Das Babyfernsehen, bei dem mit Ultraschall Bilder vom Kind vor der Geburt gemacht werden, darf nicht mehr durchgeführt werden. Durch die NiSV dürfen Ultraschallaufnahmen nur noch für gesundheitliche Zwecke gemacht werden. Dabei entscheidet das Ärztepersonal, welche Ultraschalluntersuchungen aus medizinischen Gründen erfolgen und welche nicht.

Welche Kriterien muss ich erfüllen, um an “Elektromagnetische Felder zur Stimulation” teilnehmen zu können?

Wenn du das Modul “Elektromagnetische Felder zur Stimulation” belegen möchtest, musst du eine Ausbildung nachweisen können, die es dir erlaubt, die körperliche Verfassung und die Fitness von Menschen einzuschätzen. Der Hintergrund hierbei ist, dass mögliche Risiken bei der Anwendung elektromagnetischer Felder davon abhängen, in welcher körperlichen Verfassung sich die Person befindet, die behandelt wird.

Eine solche Ausbildung muss in jedem Fall mindestens 120 Lerneinheiten umfassen. Das sind 90 Zeitstunden.

Als Referenz für eine ausreichende Ausbildung werden in der NiSV die Lizenz als Übungsleiter und Lizenz als C-Trainer benannt. Die NiSV gibt auch vor, dass du selbst belegen musst, dass deine Ausbildung diesen Kriterien entspricht.

An wen kann ich mich wenden, um die Regelungen zu verstehen, die in meinem Bundesland gelten?

Die NiSV gilt zwar deutschlandweit, die Umsetzung der NiSV liegt allerdings in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Über die meisten Fragen kannst du dich bei uns oder auch beim Bundesministerium für Strahlenschutz informieren. Bei sehr speziellen Fragen wendest du dich am besten an die Vollzugsbehörden oder Landesbehörden deines Bundeslandes.

Hier findest du eine Liste der zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer.

Wie funktioniert eigentlich die Ärztedelegation?

Grundlegend dürfen bestimmte Anwendungen und Arbeitsschritte von Ärzten delegiert werden. Was genau und ob delegiert werden darf ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei ist es laut NiSV nicht möglich, dass die Aufsicht über Sprach- oder Videokonferenz abläuft. Die ärztliche Aufsichtsperson muss immer physisch anwesend sein.

Die NiSV schreibt auch vor, dass du einen Fachkundenachweis haben musst, wenn entsprechende Arbeit an dich delegiert wird.

Ich arbeite mit Plasma-Pens. Gilt die NiSV auch für mich?

Gute Neuigkeiten: Da Plasma-Pens mit Wärme arbeiten, gilt die NiSV hier nicht. Es handelt sich nicht um nichtionisierende Strahlung. Du kannst also beruhigt sein.

Ich arbeite mit Kryolipolyse-Geräten. Was bedeutet die NiSV für mich?

So wie auch Plasma-Pens fallen Kryolipolyse-Geräte nicht unter die NiSV, weil sie nicht mit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Du kannst also beruhigt weiterarbeiten.

Ich nutze Geräte, deren Anwendung unter die NiSV fällt. Muss ich diese Geräte melden?

Diese Geräte müssen gemeldet werden. Um genau zu sein, müssen sie mindestens zwei Wochen bevor du sie verwendest schon gemeldet sein. Wenn du im Moment ungemeldete Geräte nutzt, empfehlen wir, diese so schnell wie möglich anzumelden.

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