FAQ zur NiSV

Allgemeine Informationen zur NiSV

Die NiSV wurde am 31. Dezember 2020 beschlossen. Seit dem Inkrafttreten der NiSV dürfen einige bestimmte Anwendungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Die Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde ist nur ein Teil der NiSV. Es wurde beschlossen, dass dieser Teil der NiSV erst zum 31. Dezember 2022 in Kraft tritt. Damit hast du jetzt noch die Möglichkeit, die NiSV Schulung rechtzeitig zu absolvieren.
Grundlegend betrifft die NiSV Geräte, die mit Lasern, intensiven Lichtquellen, Magnetfeldern, Gleichstrom und Ultraschall arbeiten sowie Hoch- und Niederfrequenzgeräte. Außerdem betrifft die NiSV nur nichtmedizinische Anwendungen am Menschen. Die NiSV deckt u.a. folgende gewerblichen Anwendungsbereiche ab:
  • Laser und intensive Lichtquellen – etwa die Anwendungen zur Haarentfernung und Tattooentfernung
  • die Stimulation von Nerven und Muskeln mit Gleichstrom und elektromagnetischen Feldern – vor allem bei Muskelstimulation in Fitnessstudios relevant
  • Ultraschallanwendungen – zum Beispiel das „Ultraschall-Babykino“ oder Anwendungen zur Fettreduktion
  • Anwendungen mit Hochfrequenzgeräten, etwa zur Fettreduktion oder zur Faltenglättung
  • Anwendungen mit Magnetresonanztomographen – zum Beispiel bei nichtmedizinischen Gehirnuntersuchungen
  • die Stimulation des zentralen Nervensystems – etwa die Stimulation des Hirns zur Steigerung der Leistung
Oftmals reicht es schon aus, einen Blick in die Bedienungsanleitung zu werfen und zu schauen, ob das Gerät mit Lasern, Ultraschall oder mit anderen unter die NiSV fallende Techniken arbeitet. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir, direkt beim Hersteller nachzufragen. Kombigeräte sind ein spezieller Fall. Um alle Funktionen von Kombigeräten nutzen zu dürfen, musst du für alle Unterfunktionen einen Fachkundenachweis haben. Ansonsten kannst du nur die Funktion nutzen, für die du auch die Fachkunde nachweisen kannst.
Um deinen Fachkundenachweis zu bekommen, musst du zuerst an einer NiSV Schulung teilnehmen. Dabei gibt es verschiedene Module für verschiedene Geräte. Die Namen der Module sind leicht verständlich. Du solltest deinen Fachbereich also schnell finden. Nachdem du die NiSV Schulung abgeschlossen hast, absolvierst du eine Abschlussprüfung. Mit ihr erhältst du den Fachkundenachweis. Wenn du mindestens fünf Jahre im Kosmetikgewerbe arbeitest, kannst du das Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ überspringen.
Die NiSV unterscheidet zwischen Geräten und deren Anwendungen. Das Benutzen von bestimmten Geräten wird von der NiSV nicht eingeschränkt. Die NiSV greift nur bei bestimmten Anwendungen dieser Geräte. Folgende Anwendungen dürfen zukünftig nur noch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden: Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
  • Behandlungen von Gefäßveränderungen und medizinischen Hauterkrankungen
  • Behandlungen von Abweichungen in der Hautpigmentation (zum Beispiel Nevi)
  • Laseranwendungen zur Ablation von Hautschichten oder Hautanhängen
  • Anwendungen, bei denen die Schutzfunktion der äußeren Hautschicht verletzt wird
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, welche auch andere Organe neben der Haut betreffen, wie etwa die Fettgewebereduktion.
Die NiSV spielt dann eine Rolle, wenn du mit Lasern oder intensiven Lichtquellen auf der Haut von Menschen arbeitest. Wenn das der Fall ist, musst du Kurse abschließen, die zu den Geräten passen, die du benutzt. Wenn du so einen Kurs mit einer Prüfung absolvierst, wird dir bescheinigt, dass du gemäß der NiSV für die Anwendung dieser Geräte qualifiziert bist. Medizinische Anwendungen, die von Ärzten durchgeführt werden sind von diesen NiSV-Regelungen ausgenommen.
Durch die NiSV dürfen diese Anwendungen nur noch von Personen mit dem Fachkundenachweis vorgenommen werden. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings noch genug Zeit, um den entsprechenden Fachkundenachweis zu erbringen. Die jeweiligen NiSV-Regelungen gelten ab dem 31.12.2022.
Die Kurze Antwort ist “ja”. Aber es gibt einen Weg, um das Modul “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” zu überspringen. Das ist möglich, wenn du beispielsweise mindestens 5 Jahre Berufserfahrung hast. Es gibt auch andere Umstände, unter denen du dieses NiSV-Modul nicht abschließen musst. Für weitere Fragen dazu wendest du dich am besten [wie oben beschrieben] an die Vollzugsbehörde deines Bundeslandes.
Grundlegend wird alle fünf Jahre ein Kursabschluss zur Aktualisierung deines Wissens verlangt. Diese Frage ist vor allem relevant, wenn du durch Berufserfahrungen oder eine Ausbildung den Kurs “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” übersprungen hast. Wenn du zum Überspringen zum Beispiel ein Ausbildungszeugnis genutzt hast, ist es wichtig, wann das Zeugnis ausgestellt wurde: Wenn es vor dem 05.12.2021 ausgestellt wurde, dann beginnt der Zeitraum am 05.12.2021. Wenn das Zeugnis nach dem 05.12.2021 ausgestellt wurde, beginnt der Zeitraum mit dem Datum der Ausstellung. Bei spezielleren Fragen wende dich gerne an uns oder wie [hier] beschrieben an deine zuständige Behörde.
Die kurze Antwort lautet “ja”. Die Regelungen der NiSV stellen sicher, dass dein Wissen immer auf dem aktuellen Stand der Forschung ist. Wenn neue Erkenntnisse über NiSV-relevante Anwendungen gewonnen werden, die zum Beispiel auf neue Risiken für deine Kunden schließen lassen, ist es wichtig, dass du diese in deinen Anwendungen berücksichtigst. Wichtig: Das gilt auch, wenn du den Kurs “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” überspringen durftest.
Ja. Die NiSV ist von der Gesetzesgrundlage für Laserschutzkurse unabhängig. Grob gesagt werden bei Laserschutzkursen Inhalte vermittelt, die mit Arbeitsschutz zu tun haben. Da es bei den NiSV-Kursen zusätzlich um eine Vielzahl anderer Themen geht, musst du trotzdem deinen Fachkundenachweis erwerben.
Nein. Das Babyfernsehen, bei dem mit Ultraschall Bilder vom Kind vor der Geburt gemacht werden, darf nicht mehr durchgeführt werden. Durch die NiSV dürfen Ultraschallaufnahmen nur noch für gesundheitliche Zwecke gemacht werden. Dabei entscheidet das Ärztepersonal, welche Ultraschalluntersuchungen aus medizinischen Gründen erfolgen und welche nicht.
Wenn du das Modul “Elektromagnetische Felder zur Stimulation” belegen möchtest, musst du eine Ausbildung nachweisen können, die es dir erlaubt, die körperliche Verfassung und die Fitness von Menschen einzuschätzen. Hintergrund hierbei ist, dass mögliche Risiken bei der Anwendung elektromagnetischer Felder davon abhängen, in welcher körperlichen Verfassung sich die Person befindet, die behandelt wird. Eine solche Ausbildung muss in jedem Fall mindestens 120 Lerneinheiten umfassen. Das sind 90 Zeitstunden. Als Referenz für eine ausreichende Ausbildung werden in der NiSV die Lizenz als Übungsleiter und Lizenz als C-Trainer benannt. Die NiSV gibt auch vor, dass du selbst belegen musst, dass deine Ausbildung diesen Kriterien entspricht.
Die NiSV gilt zwar deutschlandweit, die Umsetzung der NiSV liegt allerdings in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Über die meisten Fragen kannst du dich bei uns oder auch beim Bundesministerium für Strahlenschutz informieren. Bei sehr speziellen Fragen wendest du dich am besten an die Vollzugsbehörden oder Landesbehörden deines Bundeslandes. Hier findest du eine Liste der zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer.
Grundlegend dürfen bestimmte Anwendungen und Arbeitsschritte von Ärzten delegiert werden. Was genau und ob delegiert werden darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei ist es laut NiSV nicht möglich, dass die Aufsicht über Sprach- oder Videokonferenz abläuft. Die ärztliche Aufsichtsperson muss immer physisch anwesend sein. Die NiSV schreibt auch vor, dass du einen Fachkundenachweis haben musst, wenn entsprechende Arbeit an dich delegiert wird.
Gute Neuigkeiten: Da Plasma-Pens mit Wärme arbeiten, gilt die NiSV hier nicht. Es handelt sich nicht um nichtionisierende Strahlung. Du kannst also beruhigt sein.
So wie auch Plasma-Pens fallen Kryolipolyse-Geräte nicht unter die NiSV, weil sie nicht mit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Du kannst also beruhigt weiterarbeiten.
Diese Geräte müssen gemeldet werden. Um genau zu sein, müssen sie mindestens zwei Wochen bevor du sie verwendest schon gemeldet sein. Wenn du im Moment ungemeldete Geräte nutzt, empfehlen wir, diese so schnell wie möglich anzumelden.
Datenschutzeinstellungen
Wenn Sie unsere Website besuchen, speichert sie möglicherweise Informationen über Ihren Browser von bestimmten Diensten, normalerweise in Form von Cookies. Hier können Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern. Bitte beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Ihre Erfahrung auf unserer Website und den von uns angebotenen Diensten beeinträchtigen kann.