Schulordnung der Flink Akademie GmbH

Diese Schulordnung regelt innerschulische und organisatorische Abläufe. Sie gilt für alle Schüler und Dozenten der Flink Akademie GmbH. Diese Schulordnung ist sowohl für die Schüler als auch die Schule und ihre Lehrkräfte verbindlich. Zusätzlich zu dieser Schulordnung gelten die folgenden Vertragsdokumente, die unter www.flink-akademie.de abrufbar sind:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flink Akademie GmbH;
  • die Gebührenordnung der Flink Akademie GmbH

§ 1 – Fehlzeiten

Zu jeder Seminar- bzw. Praxis-Einheit wird eine Anwesenheitsliste geführt digital oder manuell per Liste. Diese dient als Anwesenheitsnachweis als verpflichtende Voraussetzung für den Schulungsnachweis. Der Schüler/in ist selbst angehalten den verpassten Schulstoff nachzuholen. Er/Sie ist dazu verpflichtet selbstständig für die Nacharbeitung zu sorgen. Die dazu notwendigen Skripte und Unterrichtsinhalte liegen im E-Learning-Portal bereit. Für Kurse, die mit einer Prüfung abschließen, dürfen keine Lerneinheiten versäumt worden sein.

Fehlzeiten im Praxis- und/oder Seminarunterricht: der Schüler/ die Schülerin ist dazu verpflichtet den jeweiligen Dozenten oder die Schulleitung per E-Mail über etwaige Fehlzeiten zu informieren. Kontakt zur Schulleitung unter schulleitung@flink-nisv.de

Versäumte Lerneinheiten müssen selbstständig im Lernportal reserviert und nachgeholt werden. Der Schüler ist dazu berechtigt, einen Kurstermin abzusagen bzw. zu verschieben. Bei weiteren Terminabsagen oder Terminänderungen, wird ein Entgelt von 30,00 € pro Lerneinheit erhoben. Im Falle einer Krankmeldung besteht die Möglichkeit, für nicht wahrgenommene Kurstermine unentgeltlich einen anderen Termin zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.


§ 2 – Verhalten

Essen ist im Schulunterricht nicht erlaubt. Getränke sind hingegen allgemein gestattet, nicht aber in der Nähe elektronischer Geräte. Handys und andere Elektronik sind aus- bzw. vollständig stumm und ohne Vibration zu stellen. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Bei wiederholtem Zuspätkommen ist der Dozent dazu befugt, dies in der digitalen Schülermappe zu vermerken. Überschreitet die Summe der Verspätungen eine Zeit von 45 Minuten, so wird dies als eine Fehlstunde (Lerneinheit) gewertet. Die Schule übernimmt keine Haftung für das Eigentum der Schüler. Die Schüler sind dazu verpflichtet, mit dem Eigentum der Schule (Behandlungsgeräte, Computer, Laptops und Tablets) vorsichtig und gewissenhaft umzugehen. Bei fahrlässigem Umgang, welcher zu Schäden am Schuleigentum führt, ist die Schule berechtigt, Schadensersatzanspruch zu erheben.


§ 3 – Praxisunterricht

Um den Arbeitsplatz für den Praxisunterricht vorzubereiten, muss der Schüler 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts am Praxisunterrichtsraum erscheinen. Gegebenenfalls notwendiges Arbeitsmaterial, das nicht von der Schule gestellt wird, muss der Schüler / Schülerin eigenverantwortlich mitbringen. In diesem Fall werden die Schüler im Vorfeld informiert. Der Schüler ist dafür verantwortlich, seinen Arbeitsplatz ordentlich und sauber zu hinterlassen. Für die praktischen Übungen werden entweder Übungsmodelle gestellt oder die Schüler stellen sich gegenseitig zur Verfügung. Sollte das von einem Schüler aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, ist der Dozent darüber im Vorfeld des Unterrichts zu informieren. Im Praxisraum sind sowohl Essen als auch Getränke nicht gestattet. Handys und andere Elektronik sind im Praxisraum nicht gestattet.


§ 4 – Zahlungen

Die Schule behält sich vor, bei einer ggf. vereinbarten Ratenzahlung den Schüler/in vom Unterricht auszuschließen, wenn dieser rückständig mit den Zahlungen ist.


§ 5 –Stornierung und Rücktritt der Kursbuchung

Es wird ein Rücktrittsrecht von 48 Stunden nach der Anmeldung eingeräumt. Jede Stornierung muss schriftlich oder in Textform per Mail an support@flink-nisv.de erfolgen. Haben bereits Kurstermine stattgefunden, kann die Flink Akademie GmbH anfallende Kosten verlangen. Die Kosten sind §1 der Gebührenordnung zu entnehmen. Bei Stornierung, die aus einem außerordentlichen Grund wie z.B.: Aufgabe des Geschäfts erfolgt, werden individuelle Lösungen gefunden oder, wie in der Gebührenordnung genannt, verlangt.


§ 6 – Rücktritt/Verschiebung seitens Flink Akademie GmbH

Die Flink Akademie GmbH ist berechtigt bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl von Seminarterminen zurückzutreten und/oder Seminartermine zu verschieben. Im Falle eines Rücktritts oder einer Verschiebung werden die Kursteilnehmer unverzüglich informiert. Bei Ausfall ist es den Teilnehmern gestattet, unentgeltlich einen Ersatztermin wahrzunehmen, welcher von der Flink Akademie GmbH vorgeschlagen wird Die Flink Akademie GmbH hält sich frei in außerordentlichen Fällen wie z.B.: Betrugsversuch, Diebstahl geistigen Eigentums, Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten, etc. die gesamte Lehrgangsgebühr einzubehalten.


§ 7 – Nachlässe

Bei rabattierten Kaufbeträgen errechnet sich die Stornogebühr aus dem gezahlten Betrag.


§ 8 – Prüfungen

Kurse, die mit einer Prüfung abschließen: Prüfungen werden an akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen muss der Schüler eigenverantwortlich durchführen. Den Schülern steht frei, bei jeder akkreditierten Prüfungsstelle die Prüfung abzulegen.


§ 9 – Besonderheiten zu COVID 19/ SARS COV

Je nach aktueller Lage sind besondere Hygienemaßnahmen (nach Empfehlung des RKI) zu beachten:

Im Unterreicht muss eine medizinische oder FFP2 Maske getragen werden. Der Raum muss regelmäßig gelüftet werden, unabhängig von den Wetterverhältnissen. Beim Betreten des Raums und der Schule muss sich jeder Schüler und Dozent die Hände korrekt desinfizieren. Es muss in allen Innenräumen auf den notwendigen Abstand geachtet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard.